Wohngebäudeversicherung | Versicherungsvergleich
Nach den allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2014) sind die im Versicherungsschein bezeichneten fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas (Gebäude und Mobiliarverglasung), Glaskeramikkochflächen sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel versichert.